NEIN zur Abschaffung der Grundbuchabgabe
Mit dem Slogan «Wohnsteuer abschaffen – Ja!» wirbt das Komitee um SVP und FDP für die Abschaffung der Grundbuchabgaben. Dabei ist der Begriff «Wohnsteuer» äusserst irreführend. Es handelt sich nämlich nicht um eine Wohnsteuer, wie beispielsweise der Eigenmietwert, sondern um eine Steuer, die fällig wird, sobald ein Grundstück den Besitzer wechselt. Von der Vorlage profitieren also weder die Eigenheimbesitzer noch die Mieter. Vielmehr profitieren von diesem Steuergeschenk Firmen und Personen, welche im grossen Stil mit Liegenschaften und Immobilien handeln. Für zukünftige Eigenheimbesitzer ist die Steuer mit 4‰ vom Verkehrswert eine vertretbare Belastung und der Kanton Aargau gehört mit diesem Satz zu den günstigsten Kantonen überhaupt. Der damit verbundene Steuerausfall von jährlich 33 Mio. Franken soll – gemäss dem Abstimmungsunterlagen – mit einem Leistungsabbau bei Sicherheit, Bildung und Gesundheit und/oder mit zusätzlichen Steuererträgen gedeckt werden.
Die Vorlage begünstigt einseitig den Immobilienhandel auf Kosten der Allgemeinheit. Sie entlastet weder den Mittelstand noch Familien. Auch auf die Preise von Immobilien oder auf Mieten hat sie keinerlei Einfluss! Es gilt deshalb am 5. Juni 2016 die Vorlage über das «Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) (Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben)» mit NEIN zu beantworten.